Kunst fürs Business - Steuerfragen?

Kunst für Gasträume, Praxis-Wartezimmer, Kanzlei oder andere Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr ist hinsichtlich der Aussenwirkung und dem eigenen Wohlbefinden ein spannendes Thema.

 

Aber wie sieht das bei einer Kaufentscheidung mit Steuerfragen aus? Sind Abschreibungen möglich? In welchem Fall steigt der Wert eines Objekts? Wie mit Kunst umgehen?

 

Glücklicherweise gibt es hier zuverlässige Eckpunkte:

  • 5.000 EUR Kaufpreis als in der Rechtsprechung vorherrschende Trennlinie (Gebrauchskunst und Kunst von anerkannten Künstlern)
  • d.h. Kunst im Sinne des Wertes von Gebrauchskunst läßt sich in Form von Betriebskosten absetzen (Vorsteuer, AfA)
  • diese Kunstformen (<5.000 EUR) unterliegen keinen Qualitäts- oder wirtschaftlichen Regeln und können daher bedenkenlos nach eigenem Geschmack und Marketing-Vorstellungen und Ideen der Raumgestaltung erworben werden 
  • Dennoch gilt hier Vorsicht: bevor sehr viele Objekte gekauft werden, ist eine Rücksprache mit dem zuständigen Finanzbeamten (Betriebskostenabzug) zu empfehlen

Wertsteigerungen gibt es hingegen bei Objekten anerkannter Künstler. Wie diese steuerlich zu behandeln sind, sollte mit der Steuerberatung und dem Finanzamt im Einzelnen abgestimmt werden. Bsp. für Kriterien, die anerkannte Künstler ausmachen - Kunstsachverständige müssen das Werk entsprechend einstufen, - besondere Kunstpreise gewonnen und Werke von bedutenden Museen erworben worden sein usw..

 

 

Vorteile: Kunst für die Geschäftsausstattung kann demnach bezahlbar und nach dem eigenen Geschmack ausgewählt werden. Bei einer Umgestaltung, bzw. Modernisierung von Räumen fällt dadurch auch der Austausch von Gebrauchskunst zu Dekorationszwecken leichter.  

 

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